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Das bayerische Staatsmisisterium des Inneren gibt in seiner Energieeinsparverordnung vom 2. Dezember 2004 eine Reihe von Regelvorgaben für Neubauten und Altbausanierung. Gleichzeitig wird auch über mögliche Forderungen informiert.
Neubauten
Fast 40% der in Deutschland insgesamt eingesetzten Energie fließen in die Raumheizung und Warmwasserbereitung. In privaten Haushalten sind es sogar 87%. Vielfältige Einsparmaßnahmen bieten sich an und werden durch die EnEV gefordert.
Wesentliches Ziel der neuen EnEV ist, den Energiebedarf um durchschnittlich weitere 30% auf den sogenannten Niedrigenergiehaus-Standart abzusenken. Sie enthält auch Nachrüstanforderungen an den Baubestand. Grundlage ist die Gesamtbilanzierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Altbauten - Modernisierung
Altbauten bieten das mit Abstand größte, wirtschaftlich nutzbare Energiepsrapotential. Die Energiesparverordnung enthält daherVorschriften zur Nachrüstung des Baubestandes. Dabei wird zwischen "bedingten" und "unbedingten" Anforderungen unterschieden. Verschaffen Sie sich deshalb Klarheit, ob und was sie tun sollten um den neuen Sandarts gerecht zu werden.